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Normale Version: Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk - Vfg Nr. 21/ 2021
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CB-Funk
Vfg Nr. 21/ 2021

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk

Auf Grund des § 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung durch die Allgemeinheit im CB-Funk zugeteilt.
Die Amtsblattverfügung Nr. 132/2019 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk“, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Nr. 24/2019 vom 18.12.2019, S. 2418, wird aufgehoben.